Impressum
J. Schön
A. Rotzsche
Staufenbergstraße 31
34127 Kassel
Telefon: 0561 / 893145
Telefax: 0561 / 9206513
E-Mail:[email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnung Schön, Kassel
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung unserer Ferienwohnung, Staufenbergstraße 29, 34127 Kassel.
Vertragspartner sind J. Schön und A. Rotzsche, Staufenbergstraße 31, 34127 Kassel.
2. Der Mietvertrag kommt zu Stande, wenn die Anbieter die Buchungsanfrage des Mieters per E-Mail bestätigt und damit die Buchung annehmen (Antragsannahme) und der Mieter die AGBs zur Kenntnis genommen hat. Bei Übergabe der Schlüssel ist die Miete bar zu entrichten oder per Überweisung auf das Konto der Anbieter zu überweisen (bis zum Anreisetag).
Bei Nichtzahlung ist die Ferienwohnung der Vermieter sofort zu verlassen.
3. Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag bzw. Rechnung angegebenen Personenzahl belegt werden. Wird die Ferienwohnung von mehr als der zugelassenen Personenzahl bewohnt, so dürfen die Vermieter ohne Ankündigung alle überzähligen Personen aus der Ferienwohnung und von ihrem Grundstück verweisen.
Wird dieser Anordnung nicht innerhalb 3 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so haben die Vermieter das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks zu verweisen. Der Komplettpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
4. Reklamationen können nur am Anreisetag berücksichtigt werden. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, melden Sie sich bitte bei uns, wir besprechen dann die weitere Vorgehensweise. Die Ferienwohnung ist vom Mieter besenrein zu verlassen (z.B.: das Abwaschen von Geschirr ist nicht Bestandteil der Endreinigung).
Die über den Umfang der Endreinigung hinaus gehenden, für die Wiedervermietbarkeit notwendigen zusätzlichen Verschmutzungen (z.B. verdreckter eingebrannter Backofen/Mikrowelle) werden dem Mieter nachträglich je nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Bei übermäßiger Verschmutzung werden dem Mieter die erhöhten Reinigungskosten in Rechnung gestellt, die Kosten hierfür liegen bei mindestens 50 €.
Bei Verlassen / Auszug gilt:
- Müll muss entsorgt werden
- Geschirr ist sauber abgewaschen und eingeräumt
- Möbel und Einrichtungsgegenstände sollten an ihrem ursprünglichen Platz/Standort stehen
- Elektrische Geräte ausschalten
5. Die Mieter haben die Ferienwohnung pfleglich zu behandeln. Sie sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf andere Bewohner, Nachbarn auch in dem Hauseingang, im Garten geboten. Radio, Fernseher – und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Es gilt für alle Räume ein Rauchverbot.
Auch ein Rauchen aus dem offenen Fenster heraus ist nicht gestattet. Rauchen bitte auf den vorgesehenen Außenbereichen. Tiere sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung können die Vermieter eine Reinigungspauschale von 250 € in Rechnung stellen. Die Vermieter haben jederzeitiges Zutrittsrecht in die Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange der Mieter ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.
6. Die Vermieter sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B.
a) höhere Gewalt oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretenen Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b) die Ferienwohnung unter falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde oder Trinkwasser in Kanistern über 5 Liter aus der Wohnung für die Baustelle abgezapft wird.
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.
d) die Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung, die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste, Nachbarn oder das Ansehen der Vermieter in der Öffentlichkeit gefährdet.
e) die Mieter die Ferienwohnung verschmutzen oder beschädigen, gegen das Rauchverbot verstößen oder die Sicherheit der Wohnung oder das Eigentum der Vermieter gefährden. Dazu gehört auch die Manipulation der Heizkörperventile und das Aufstellen von Heizlüftern.
7. Die Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder die mitreisenden Bewohner, Mitarbeiter oder Besucher in der Ferienwohnung, am Inventar, oder im Haus und Garten der Vermieter schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat. Der Mieter, Bewohner ist verpflichtet, Schäden unverzüglich den Vermietern anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auf andere Teile des Hauses auswirken können, wie z.B. Wasser- oder Feuerschäden.
8. Zahlt oder überweist der Mietende nicht bei Schlüsselübergabe können die Vermieter vom Vertrag sofort zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
9. Eine Änderung der Ausstattung gegenüber den veröffentlichen Fotos bleibt den Vermietern überlassen. Für Wertgegenstände haften die Vermieter nicht.
Die Ferienwohnung wird privat vermietet, daher ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
10. Möchte ein Mieter die Buchung vor Anreise kündigen muss dieses in schriftlicher Form geschehen Folgende Stornierungsgebühren werden fällig:
Stornierung bis 14 Tage vor Reisebeginn kostenfrei
Stornierung ab 7-14 Tage 30 %
2- 7 Tage vor Reisebeginn 50 %
- spätere Stornierung oder Nichtanreise 100 % der Mietkosten
- bei vorzeitiger Abreise werden die Mietkosten nur erstattet wenn eine Neuvermietung für den Zeitraum erfolgt.
Eine eigenmächtige Verlängerung des Aufenthaltes über den vereinbarten Zeitraum hinaus ohne Einwilligung der Vermieter ist unzulässig und erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB. Dieser wird ebenso wie ein Mietbetrug gemäß § 263 StGB bei der Polizei angezeigt. Bei
einer eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthaltes in der Ferienwohnung bereits bei einmaliger Zahlungsversäumnis des fälligen Mietzinses, oder eines Teils, sind die Vermieter sofort, ohne weitere Ankündigung und ohne eine Verpflichtung zur Aufbewahrung, der dort vorgefundenen Besitztümer, berechtigt, die Wohnung eigenmächtig zu räumen oder räumen zu lassen, sowie das Haustürschloss auf Kosten der Mieter auszutauschen.
Wertgegenstände der Mieter können die Vermieter bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen einbehalten. Begleicht der Mieter nicht innerhalb von 3 Tagen sämtliche ausstehenden Forderungen, sind die Vermieter berechtigt, die Wertgegenstände der Mieter zu veräußern und den Erlös einzubehalten.
11. Die Ferienwohnung wird dem Vermieter im sauberen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als einwandfrei übergeben.
12. Das Aufstellen bzw. Umstellen zusätzlicher Möbel in der Ferienwohnung oder Garten ist unzulässig. Dieses darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Vermieter geschehen. Nach Widerrechtlichem Aufstellen von Möbelstücken wird der Abtransport kostenpflichtig in Rechnung gestellt.
13. Der Anreisetag gilt als Miet-Tag und wird als solcher berechnet.
Anreise ab 16 Uhr, Abreise bis 10 Uhr.
14. WLAN wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anrecht auf WLAN z.B. bei technischen Störungen, Missbrauch usw.
15. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen (Verstoß gegen Gesetze, kostenpflichtiges Herunterladen usw.)
Das WLAN-Passwort darf keiner fremden Person, die nicht Mieter bzw. Bewohner der Wohnung ist und somit nicht bei dem Vermieter gemeldet ist,
zur Verfügung gestellt werden! Sollte das Passwort an Fremde weitergegeben werden kann das strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
16. Die Entnahme von Gegenständen aus der Wohnung ist nicht gestattet.
17. Es ist nicht gestattet fremde Personen, die nicht Mieter, bzw. Bewohner der Ferienwohnung sind und somit nicht bei dem Vermieter gemeldet sind zu Trink oder Feierlichkeiten auf das Grundstück einzuladen.
Ausnahme: die Vermieter haben es schriftlich gestattet!
18. Die Haftung der Vermieter beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im übrigem gelten die gesetzlichen Vorschriften
Gerichtsstand ist Kassel .
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